Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gelten klare Anforderungen an Unternehmen: Menschenrechte und Umweltstandards müssen entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Ziel ist ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen und Menschen.
Grundsatzerklärung
So setzt die SFZ-Gruppe das LkSG um
Als gemeinnützige Unternehmensgruppe ist verantwortungsvolles Handeln für uns selbstverständlich. Wir achten die Menschenrechte, schützen die Umwelt und leben Vielfalt, Inklusion und Teilhabe – im eigenen Haus wie in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern.
Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie diese Werte teilen und im Einklang mit geltendem Recht und ethischen Standards handeln.
Verhaltenskodex
Um Risiken frühzeitig zu erkennen, haben wir ein systematisches Risikomanagement eingeführt. Wir analysieren regelmäßig mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Gefährdungen – und ergreifen wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Vielfalt, weil bei uns Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Lebenswegen willkommen sind – in allen Bereichen, auf allen Ebenen.
Inklusion, weil Teilhabe für uns Normalität ist, nicht Ausnahme.
Leben, weil wir echte Lebensräume schaffen – für Entwicklung, Selbstbestimmung, Gemeinschaft.
Lieferantenschulung zum LkSG
Wir unterstützen unsere Zulieferer dabei, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich zu erkennen und zu minimieren.
Lieferantenschulung
So geben Sie Hinweise
Wir haben ein transparentes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf Risiken oder Verstöße gemeldet werden – vertraulich, auf Wunsch anonym und ohne Nachteile.
Alle Hinweise werden vertraulich geprüft und an die zuständigen Personen weitergeleitet. Wenn möglich, nehmen wir Kontakt zur meldenden Person auf, um den Sachverhalt zu klären und notwendige Maßnahmen einzuleiten







